Hier werden die Grundlagen der Leuchtfeuerkennzeichnung erklärt.
Leuchtfeuer und Leuchttonnen
Benennung der Leuchtfeuer nach besonderen Zwecken
Leitfeuer
Diese sind Einzelfeuer, die durch Sektoren verschiedener Farbe oder Kennung (Leit- und Warnsektoren) ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnen.
Richtfeuer
Sind Feuer, die als Unter- und Oberfeuer in Deckpeilung im allgemeinen einen Kurs im Fahrwasser, durch eine Hafeneinfahrt oder im freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnen.
Torfeuer
- sind Feuer gleicher Feuerhöhe, gleicher Lichtstärke und gleicher Kennung, die zu beiden Seiten der Fahrwasserachse einander genau gegenüber (rechtwinkelig zur Fahrwasserachse) und von der Fahrwasserachse gleichweit entfernt angeordnet sind.
Uferfeuer
- sind Feuer, die den Verlauf einer Uferlinie kenntlich machen.
Quermarkenfeuer
- sind Feuer, die etwa querab zur Fahrtrichtung durch Übergang von einer Farbe oder Kennung in einen anderen Kursänderungsbereich oder auch die Grenzen des nutzbaren Bereichs von Richt- und Leitfeuern bezeichnen.
Luftfahrtfeuer
- sind Feuer, die der Luftfahrt dienen und im Leuchtfeuerverzeichnis nur aufgenommen werden, soweit sie von See aus sichtbar sind.
Zeitweilige Feuer
- die nur vorübergehend angezündet sind, bis zur Bekanntgabe ihrer Löschung aber dauernd brennen (z.B. zur Bezeichnung von Baustellen oder Ersatz für bestehende, aber vorübergehend gelöschte Feuer).
Zeitweise brennende Feuer
- die nur gelegentlich angezündet werden (z.B. wenn ein Schiff erwartet wird, oder Fischerfeuer, die nur brennen, wenn gefischt wird).
Kennung der Leuchtfeuer und Leuchttonnen
Kennung
- ist der Verlauf der Lichterscheinung des Feuers in einem bestimmten, wiederkehrenden Rhythmus, gekennzeichnet durch den Wechsel von weißem und/oder farbigem Lichtschein und Unterbrechung (Pause) des weißen oder farbigen Lichts.
Wiederkehr
- ist die Dauer der Kennung.
Die Zeitmaße
Die Zeitmaße von Lichterscheinungen und Unterbrechungen ergeben zusammen die Wiederkehr in Sekunden oder auch Minuten.
Bei Gleichtaktfeuer liegt die Zeitdauer der Unterbrechung der Lichterscheinung zwischen 1,5 und 4 s.
Unterbrochenes Feuer und Wechselfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitdauer der Unterbrechung der Lichterscheinung bzw. die des farbigen Lichts mindestens 1 s kürzer ist als die der (weißen) Lichterscheinung (Grundfarbe der Wechselfeuer ist weiß).
Blink
Das Aufleuchten von mindestens 2 s Dauer aus einer im Verhältnis zur Lichterscheinung mindestens 1 s längeren Unterbrechung oder aus schwachem Licht heraus.
Blitz
Das Aufleuchten von weniger als 2 s Dauer aus einer im Verhältnis zur Lichterscheinung mindestens 1 s längeren Unterbrechung oder aus schwachem Licht heraus. Bei deutschen Feuern beträgt die Zeitdauer für den Blitz im allgemeinen höchstens 1 s.
Funkel
(einzeln, unterbrochen oder in Gruppen) - Blitze im Zeitabstand von 1,2 s oder 1,0 s (50 oder 60 Lichterscheinungen pro Minute) beim Maritimen Betonnungssystem oder weniger (bis zu 79 Lichterscheinungen pro Minute).
Schnelles Funkel
(einzeln, unterbrochen oder in Gruppen) - Blitze im Zeitabstand von 0,6 oder 0,5 s (100 oder 120 Lichterscheinungen pro Minute) beim Maritimen Betonnungssystem oder weniger (bis zu 159 Lichterscheinungen pro Minute).
Anwendung der Kennung für die Befeuerung in den deutschen Küstengewässern
In den Gewässern der BRD findet das "Maritime Betonnungssystem der IALA (Region A)" Anwendung. Ausführliche Angaben, Form, Farbe, Kennungen usw. dieser Schifffahrtszeichen enthält das Handbuch Brücke und Kartenhaus im Abshnitt 4.
Befeuerung einzelner Punkte innerhalb und außerhalb der Fahrwasser
Befeuerung von Fahrwassern